Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und ggf. bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung
(Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande,
wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelegt hat.
3. Abweichend davon Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
- der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
- der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (Vertragsangebots) erklärt, oder
- der Verkäufer Vorausanzahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, das bei
Vertragsabschluss eine Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie
sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden
können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei
Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und
Textilien (z. B. Möbel und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen
in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage auszuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken
wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die
vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch
solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt
dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine
angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren
Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzlichen Nachlieferfrist nicht,
so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei
dessen Vorlieferanten, insbesondere höherer Gewalt die auf einem unvorhersehbaren und
unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der
Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach
Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im
Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. (2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des
Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für
den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem
Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers
hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter
Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich
verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann
er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3
verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende
Lagerkosten zu zahlen. (2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gemäß Ziff. 1 kann der
Verkäufer 10% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein
Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. (2) Im Falle besonders
hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, anstelle der
Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware
eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach
Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar
waren und der Verkäufer die nicht Belieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich
vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat
der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine
Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungs-
anspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt,
wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über
sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf
Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachter Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw.
Einsatz in enstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein
Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
| i.d.1.Hj. | 25v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.2.Hj. | 30v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.3.Hj. | 35v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.4.Hj. | 40v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.3.J. | 50v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.4.J. | 60v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.5.J. | 70v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.6.J. | 80v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
| i.d.1.Hj. | 30v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.2.Hj. | 35v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.3.Hj. | 40v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.4.Hj. | 50v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
| i.d.3.J. | 60v.H. | des Kaufpreises ohne Abzüge |
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem
Verkäufer keine oder nur eine geringe Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen
Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit
verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach
den §§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu,
wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer
mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder
vom Verkäufer endgütlig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3. den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu
gewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat,
wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung
der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlungen entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen;
die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge/Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird -
durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoVO sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoVO und nicht, bevor der Kaufvertrag für die Billigung
des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Sache. Der
Widerruf ist zu richten an:
| Brief: | Habitat Deutschland GmbH |
| Berliner Allee 15 | |
| 40212 Düsseldorf | |
| Fax: | 0211-866-34-34 |
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen könne Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht
wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von € 40,- nicht übersteigt oder
wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang. Wenn Sie den Widerruf ausüben, wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung hinfällig.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wenn der Vertragspartner
mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende
der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese veranlasst hat.
Hat der Kunde die Montage und/oder Aufbau der Ware beauftragt, erlischt das Widerrufsrecht
hinsichtlich dieser Leistung vorzeitig, wenn wir und/oder die Spedition mit der Ausführung dieser
Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat.
Kosten für die Demontage/den Abbau der Ware sind auch dann vom Kunden zu übernehmen, falls
wir oder die Spedition diese vornehmen soll.
Für Sonderanfertigungen, insbesondere speziell für den Kunden bezogene Sofas oder zu-
geschnittene Arbeitsplatten gilt kein Widerrufsrecht.
Ende der Widerrufsbelehrung / Beachten Sie bitte nachfolgend Ziff. XIII unserer AGBs.
XIII. Fernabsatzverträge/Widerrufsfolgen/
Rücksendekosten
Im Falle eines Widerrufs gemäß Ziff. XII hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache
einen Betrag von € 40,- nicht übersteigt, oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.
XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der
Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.




